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Bundestagsbeschluss 1835

Auszug

am 10. Dezember 1835 gefasster Beschluss des Frankfurter Bundestages. Der Beschluss richtete sich gegen "die Verfasser, Verleger, Drucker und Verbreiter der Schriften aus der unter der Bezeichnung 'das junge Deutschland' oder 'die junge Literatur' bekannten literarischen Schule". Namentlich genannt wurden "Heinr. Heine, Karl Gutzkow, Heinr. Laube, Ludolf Wienbarg und Theodor Mundt".