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[Deduktion des Eigentumsrechts der Schriftsteller.]

Auszug

* Aus der Feder des Buchhändlers Paul Neff in Stuttgart ist eine recht bündige und klare Deduktion des Eigenthumsrechtes der Schriftsteller und ihrer Rechtsnachfolger zu Nutz und Frommen der Würtembergischen Staatsmänner erschienen. Die sophistischen Spitzfindigkeiten Griesingers spuken noch immer in den Köpfen dieser Herren, deren Chef, Herr Schlayer, rundweg erklärte, er folge nur der Nothwendigkeit, wenn er den Nachdruck verbiete, nicht seiner Überzeugung! Was wir von Griesinger und dem scheinbaren Rechte des Nachdrucks nach Römischem halten, sehe man in Bulwers Zeitgenossen II. S. 301 und flg. nach, da wir mit der dortigen Entwickelung übereinstimmen.