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[Fleischer und Cotta.]

Auszug

Immer siegreicher treten die Gründe für die Mündlichkeit des Rechtsverfahrens gegen das schriftliche hervor. In Stuttgart haben die Buchhändler unter sich angefangen, eine Jury mit richterlicher Competenz und Entscheidungskraft einzuführen. Bezeichnend aber ist es, daß es ein Kochbuch war, für dessen rechtlichen Schutz die neue Institution zum ersten Male in Wirkung trat. – Bekanntlich hat der Buchhändler Cotta dem Buchhändler Fleischer verweigert, seine geschäftlichen Ankündigungen in die Allg. Zeitung aufzunehmen. Dr . Schellwitz hat das über diesen Gewaltakt allgemein entstandene Murren zu beschwichtigen gesucht und ihn für erlaubt erklärt. Dr . Schellwitz ist der Geschäftsanwalt der Cotta’schen Buchhandlung. Seine Vertheidigung der Cotta’schen Gehässigkeit widerlegt sich also dadurch von selbst. Etwas Anderes aber ist es, wenn wir in der Preßzeitung Folgendes lesen: