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[Verbot von Jungs „Literaturblatt“.]

Auszug

* Die Königsberger Zeitung bestätigt das uns unglaublich geschienene Gerücht vom Verbot des Jung’schen Literaturblattes . Sie rügt diesen Schritt des Ministeriums mit einem Freimuth, mit einem Unwillen, in welchen Jeder einstimmen muß, der die harmlose Tendenz dieses Journals, die weise Mäßigung seines Herausgebers kennt. Allerdings muß man mit der Königsberger Zeitung ausrufen, was soll aus dem Verkehr der Geister, was soll aus den friedfertigsten Bestrebungen der Wissenschaft werden, wenn man ein solches gediegenes, würdig gehaltenes und nur für einen engen Kreis Gebildeter geschriebenes kleines Blatt unterdrücken kann! Wir müssen noch unsererseits eine Bemerkung hinzufügen. Alexander Jung hat sich von Seiten der Deutschen Jahrbücher wegen seiner milden und versöhnlichen Wirksamkeit einen harten Angriff zugezogen. Jung hat in seinem Vermittlungstriebe an Schelling angeknüpft, Schellingen das Wort geredet, ja Schelling und seine Anhänger haben seine Beurtheilung der berühmten Schellingschen Rede zur Empfehlung in der A. Allgemeinen Zeitung abdrucken lassen. Dennoch verbieten sie das Literaturblatt! Dennoch machen sie einen geistvollen, edlen und besonnenen Schriftsteller brotlos! *)